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   OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05   

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https://dejure.org/2005,6059
OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05 (https://dejure.org/2005,6059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04.07.2005 - 2 Ws 140/05 (https://dejure.org/2005,6059)
OLG Hamm, Entscheidung vom 04. Juli 2005 - 2 Ws 140/05 (https://dejure.org/2005,6059)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der Bestellung eines Pflichtverteidigers gegen den Willen des Angeklagen; Kostentragungspficht für die Kosten eines Pflichtverteidigers, der zusätzlich zum Wahlverteidiger beauftragt worden ist; Berücksichtigung des Verursachungsprinzips bei der ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 28.03.1984 - 2 BvR 275/83

    Anrechnung der Gebühren des zur Verfahrenssicherung bestellten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05
    Wenn neben dem Wahlverteidiger auch ein Pflichtverteidiger bestellt wird, um eine ordnungsgemäße Durchführung des Strafverfahrens zu sichern, ohne dass die Bestellung des Pflichtverteidigers auf einem von dem Angeklagten oder seinem Wahlverteidiger zu vertretenen Verhalten beruht, entspricht es der herrschenden Meinung und Rechtsprechung, im Falle der Nichtverurteilung entgegen § 464 a Abs. 2 Nr. 2 StPO keine Anrechnung der Pflichtverteidigervergütung auf die zu erstattenden Wahlverteidigerkosten vorzunehmen, weil dann die Pflichtverteidigerkosten nicht vom Angeklagten, sondern vom "Staat" verursacht wurden (Meyer-Goßner, StPO, 47. Aufl., § 464a Rn. 13; Karlsruher Kommentar, StPO, 5. Aufl., § 464a Rn. 13; BVerfGE 66, 313).

    Nur so kann auch dem Beschleunigungsgebot im Strafverfahren, das nicht zuletzt die Interessen des Angeklagten im Auge hat, Genüge getan werden (vgl. BVerfGE 39, 238 (246 f.); 63, 45 (68 f.); BVerfG NStZ 1984, 561; BGHSt 15, 306, 309; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 2; § 143 Rdnr. 2).

    Eine Entlastung des Angeklagten von den Kosten einer durch prozessuale Vorsorge veranlassten zusätzlichen Pflichtverteidigung sieht das Gesetz auch dann nicht vor, wenn er sich - wie dies der Verurteilte getan hat - ausdrücklich gegen eine solche Maßnahme stellt (vgl. BVerfG NStZ 1984, 561, 562).

  • BVerfG, 12.01.1983 - 2 BvR 864/81

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zu sog. Spurenakten

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05
    Nur so kann auch dem Beschleunigungsgebot im Strafverfahren, das nicht zuletzt die Interessen des Angeklagten im Auge hat, Genüge getan werden (vgl. BVerfGE 39, 238 (246 f.); 63, 45 (68 f.); BVerfG NStZ 1984, 561; BGHSt 15, 306, 309; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 2; § 143 Rdnr. 2).
  • BVerfG, 08.04.1975 - 2 BvR 207/75

    Widerruf der Verteidigerbestellung bei Verdacht der Tatbeteiligung

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05
    Nur so kann auch dem Beschleunigungsgebot im Strafverfahren, das nicht zuletzt die Interessen des Angeklagten im Auge hat, Genüge getan werden (vgl. BVerfGE 39, 238 (246 f.); 63, 45 (68 f.); BVerfG NStZ 1984, 561; BGHSt 15, 306, 309; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 2; § 143 Rdnr. 2).
  • BGH, 24.01.1961 - 1 StR 132/60

    Verpflichtung zur Konkursanmeldung bei Kenntnis der Überschuldung - Behebung der

    Auszug aus OLG Hamm, 04.07.2005 - 2 Ws 140/05
    Nur so kann auch dem Beschleunigungsgebot im Strafverfahren, das nicht zuletzt die Interessen des Angeklagten im Auge hat, Genüge getan werden (vgl. BVerfGE 39, 238 (246 f.); 63, 45 (68 f.); BVerfG NStZ 1984, 561; BGHSt 15, 306, 309; Meyer-Goßner, StPO, 48. Aufl., § 141 Rdnr. 2; § 143 Rdnr. 2).
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